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Aufzugschacht-Entrauchungssystem

Aufzugschacht-Entrauchungssystem Schacht Rauchfrei (SRF)

Aufzugschächte sind im Gebäudekomplex wichtige Bauabschnitte, an die viele Anforderungen gestellt werden. Die Lüftung und die Entrauchung sind im Brandfall sicherzustellen.

Die wichtigste Auflage für die Entrauchung von Aufzugschächten ergibt sich aus den jeweiligen Landesbauordnungen. Der Fahrschacht muss zu lüften und mit Rauchabzugseinrichtungen versehen sein. Die Rauchabzugsöffnungen müssen eine Größe von mindestens 2,5% der Grundfläche des Fahrschachtes, mindestens jedoch 0,1 m⊃2; haben (in Brandenburg 5% der Grundfläche, mindestens jedoch 0,2m⊃2;).

Mit Einführung der Energieeinsparverordnung ist die Vorgehensweise der dauerhaft angebrachten Öffnung, wie sie bis heute häufig Verwendung gefunden hat, nicht mehr statthaft. Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche dauerhaft luchtundurchlässig ist.

Das TÜV-geprüfte Entrauchungssystem Schacht Rauchfrei (SRF) ist die Lösung des Problems. Zum Verschluss der Entrauchungsöffnung dient ein spezielles, motorisch betriebenes Entrauchungsfenster oder eine Lichtkuppel, welche in der Neubau- bzw. Modernisierungsphase Verwendung finden. Im Brandfall werden diese über eine Rauchmeldersteuerung automatisch geöffnet.

Die manuelle Auslösung ist ebenso vorgesehen wie die Alarmweiterleitung an die Aufzugsteuerung und die Meldungen an die Haustechnik. Durch das Verschließen der Entrauchungsöffnung kann eine Wärmeenergie abfließen. Die resultierende Energieeinsparung ist enorm.

Das System Schacht Rauchfrei (SRF) ist in nahezu allen Aufzugsschächten problemlos nachrüstbar.

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